unbenannt
Foto

Belegstellenordnung


ohne Regeln keine sichere Anpaarung...


Stand 08.04.2023


Foto Die „Belegstelle Spessart“ im Staatsforst bei Rohrbrunn ist eine vom Landesverband Bayerischer Imker e.V. am 17.02.1962 anerkannte Rassebelegstelle. Seit 15.04.1982 ist sie anerkannte Reinzucht - Belegstelle. Sie soll die Paarung angelieferter Königinnen mit rassereinen Carnica-Drohnen gewährleisten. Träger der Belegstelle ist der Bezirksverband Unterfranken. Sie wird betreut vom Kreisverband Aschaffenburg. Um dies zu gewährleisten sind im Interesse alle Beschicker folgende Regeln unbedingt Folge zu leisten.

Verantwortlich für die Belegstelle sind der Belegstellenleiter und dessen Stellvertreter. Sie listen die Zahl der aufgestellten und begatteten Königinnen auf und üben das Hausrecht aus.

Die Aufstellung und Abholung der Begattungseinheiten darf nur zu den bekannten Öffnungszeiten erfolgen, die auf der Internetseite belegstelle.spessartimker.de/zeiten.php veröffenlicht sind, um die Begattung der Königinnen auf der Belegstelle nicht zu gefährden. Terminvereinbarungen zwischen Belegstellenleiter und Imker können in Ausnahmesituationen (z.B. lange Anreise, Berufstätigkeit o.ä.) getroffen werden. Der Aufstellungsplatz für die Begattungseinheiten wird, falls nichts anderes vereinbart wurde, vom Belegstellenpersonal zugewiesen. Die Anmeldung zur Beschickung kann telefonisch oder ebenfalls über unsere Internetseite belegstelle.spessartimker.de/anmeldungneu.php erfolgen.

Die Begattungseinheiten dürfen nur auf Mittelwänden bzw. auf Anfangsstreifen mit neuem Wabenwerk in EWK oder Mehrwabenkästchen bis einschließlich Mini Plus angeliefert werden. Mini Plus – Einheiten müssen über eine geeignete Vorrichtung verfügen, die den Drohnenzu- und abflug wirksam unterbinden. Alle Begattungseinheiten müssen zu 100% bienendicht verschlossen werden können. Benutzte Bienenwohnungen sind vor der Wiederverwendung durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ätznatron) zu desinfizieren.

Die Begattungskästchen sind mit Name und Anschrift oder der gültigen Züchternummer des Imkers innen oder außen dauerhaft zu beschriften. Bei Anlieferung werden die Drohnenfreiheit und das Wabenwerk von den verantwortlichen Personen kontrolliert. Zu diesem Zweck sind alle EWK mit sauberem Glas und alle MWK zumindest mit einer durchsichtigen Abdeckung, z.B. neuer Folie, anzuliefern. Wir bitten um Verständnis, dass bei nicht vorschriftsmäßig angelieferten Begattungseinheiten im Interesse aller Züchter die gesamte Lieferung zurückgewiesen wird. Das nachträgliche Zusetzen von Königinnen oder Weiselzellen in schon aufgestellte Begattungseinheiten ist erlaubt, ist aber dem Belegstellenpersonal zu melden um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten. Schutzkästen für EWK stehen nicht bereit und müssen von dem Imker mitgebracht werden.

Bei der Abholung der Völker dokumentiert der Belegstellenleiter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen den Begattungserfolg. Bei der Abholung der Begattungseinheiten ist darauf zu achten, dass das gesamte Material, wie Abdeckungen, Aufstellungshilfen, Schutzhäuschen, Folien, ect. mitgenommen werden.

Werden Zuchtnachweise für die auf der Belegstelle angepaarten Königinnen benötigt, können diese dem Belegstellenpersonal zur Bestätigung der Anpaarung vorgelegt werden. Nur anerkannte Reinzüchter dürfen graue Zuchtnachweise vorlegen. Auch die Belegstelle Spessart hält Zuchtnachweise vor, die, je nach Anzahl der erfolgreich angepaarten Königinnen, kostenpflichtig angefordert werden können. Der Preis für ein Zuchtmachweis beträgt 0,50 €.

Für den Betrieb und die Beschickung der Belegstelle gelten die Bienenseuchenverordnung sowie entsprechende EU-Gesetze in ihrer zuletzt gültigen Fassung. Bei der ersten Anlieferung von Bienen eines Züchters, der nicht Mitglied eines Ortsvereins des Kreisverbandes Aschaffenburg oder des Kreisverbandes Miltenberg ist, ist eine gültige Amtstierärztliche Bescheinigung gemäß § 5 (1) Bienenseuchen-Verordnung vorzulegen.

Es dürfen keine Bienen angeliefert werden, die aus einem Gebiet stammen, in dem anzeigepflichtige Bienenkrankheiten (Stand 02/2017)

• Amerikanische Faulbrut (Phaenibacillus larvae larvae)
• Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida)
• Tropilaelaps – Milbe (Tropilaelaps clareae oder Tropilaelaps koenigerum)


festgestellt wurden.

Die Belegstellengebühr wird durch die Züchtergemeinschaft der Belegstelle Spessart festgesetzt und wird für jede angelieferte Königin erhoben. Sie ist bei Anlieferung zu entrichten.

Sowohl der Belegstellenleiter als auch der Kreisverband Aschaffenburg haften nicht bei Diebstahl, Frevel sowie Schäden durch Wild, Holzbruch oder Witterung ect. auf der Belegstelle.

Da sich unsere Belegstelle im Staatsforst (Bayerisch Forsten) befindet, müssen auch dessen Vorschriften beachtet werden. Für Schäden an der Kultur haftet jeder Imker selbst. Es ist auf peinlichste Sauberkeit zu achten.

Alle Verstöße gegen diese Belegstellenordnung führen zum Verschluss der Begattungseinheiten und deren Entfernung aus dem Schutzkreis der Belegstelle.

Alle Verantwortlichen der Belegstelle Spessart (2-61) stellen Sich ausdrücklich gegen eine Beanspruchung von Urheberrechten oder Patentrechten an Zuchtkomponenten der Honigbiene (Apis mellifera). Deshalb gilt folgende Regelung uneingeschränkt:
Mit Erwerb unseres Zuchtmaterials oder bei Öffnung der Verpackung unseres Zuchtmaterials akzeptieren Sie im Wege eines Vertrages die Regelungen eines kostenfreien Lizenzvertrages. Sie verpflichten sich vor allem, die Nutzung dieses Zuchtmateriales und seiner Weiterentwicklungen nicht z.B. durch Beanspruchung von Urheberrechten oder Patentrechten an Zuchtmaterialkomponenten zu beschränken. Zugleich dürfen Sie das Zuchtmaterial und daraus gewonnene Vermehrungen nur unter den Bedingungen dieser Lizenz an Dritte weitergeben. Die genauen Lizenzbestimmungen finden Sie in der beigefügten Dokumentation oder unter http://www.apimondia.com/activities/gmos

Datenschutzerklärung:

Die Belegstelle Spessart erfasst die Personendaten der Benutzer (Name, Anschrift, Anlieferung und Abholung). Die Erfassung der Daten geschieht zum Zweck des Nachweises gegenüber dem Bezirksverband Unterfranken des LVBI. Die Daten werden nach Ablauf der Zweckerfüllung und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet. Die Daten werden ausschließlich beim Bezirksverband Unterfranken des LVBI verwendet. Sie werden an weitere Dritte nicht weitergegeben und zu keinem anderen Zweck verwendet. Die Nutzer der Belegstelle nehmen dies zur Kenntnis und stimmen der Datenverarbeitung zum beschriebenen Zweck zu.

Frankfurt am Main, 08.04.2023


Der Belegstellenleiter
unbenannt footer