Bekanntmachung 2025
ohne Regeln keine sichere Anpaarung...
Stand 29.10.2024
Bekanntmachung der Carnicabienen – Linienbelegstelle Spessart (DE-2-61) gemäß Bayerischem Tierzuchtrecht ZuVLFG Art.5 Abs.3).
Liebe Imkerinnen, liebe Imker,
Die Belegstelle Spessart ist geöffnet vom 20.05. bis 12.08.. Die Anlieferung Ihrer Königinnen ist in dieser Zeit jeden Dienstag ab 18:00 Uhr, oder nach Absprache möglich. Dann findet auch die Zuchtstoffabgabe statt.
Imkerinnen und Imker im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, beim Schutzkreiswart der Belegstelle, Herrn Kuska (Tel:0160 90649753) zu melden.
Wir sind durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) in Veitshöchheim, welche die durchsetzende Behörde ist, angehalten, jeden Bienenstand im Schutzkreis der Belegstelle zu erfassen und dem IBI zu melden. Bitte beachten Sie, dass im Schutzkreis der Belegstelle nur Bienen der Carnicaline der Belegstelle gehalten werden dürfen. Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordungswidrigkeit dar, die mit Geldstrafe geahndet werden kann. Zuchtstoff erhalten Sie zu den bekannten Öffnungszeiten auf der Belegstelle.
Vom 01.05. bis 31.08. dürfen Bienenvölker nicht in den Schutzkreis verbracht werden. Linienfremde Völker sind umgehend, jedoch spätestens bis 01.05. aus dem Schutzkreis zu entfernen oder auf die Linie der Belegstelle umzustellen.
Imker*innen im Schutzkreis können ihre Zuchtstoffbeschaffung auf der Belegstelle mit dem
Zuchtstoffnachweis
dokumentieren und bei der Standkontrolle vorzeigen.
Nähere Informationen zur Belegstelle und deren Schutzkreis erhalten sie auf der Internetseite https://belegstelle.spessartimker.de
Workshops, zugeschnitten auf Imker*innen im Schutzkreis
Frankfurt am Main, 29.10.2024
Der Belegstellenleiter